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Schiedsrichtermanager Krug weist Schalker Vorwürfe zurück
GDN -
Der Schiedsrichtermanager des Deutschen Fußball-Bundes, Hellmut Krug, hat sich in die Debatte um einen Elfmeter nach Videobeweis im Spiel des FC Schalke gegen Bayern München eingeschaltet. In der besagten Partie war dem Schalker Abwehrspieler Naldo der Ball vom eigenen Bein gegen die Hand geprallt.
Schiedsrichter Marco Fritz hatte zunächst weiterspielen lassen, erst Videoassistent Bastian Dankert entschied dann auf Elfmeter. Mehrere Schalker Spieler hatten anschließend behauptet, ihnen sei in einer Schulung in der Sommerpause beigebracht worden, dass dies kein strafbares Handspiel mehr sei. Krug, der selbst die Schulung auf Schalke leitete und die Einführung des Videobeweises in der Bundesliga federführend vorantreibt, sagte der "Welt" (Donnerstagausgabe): "Wir haben bei unseren Klubschulungen sicher nicht davon gesprochen, dass ein Handspiel nicht strafbar sei, wenn der Ball vom eigenen Körperteil an den Arm springt." Von entscheidender Bedeutung sei in jedem Fall, ob der Spieler seine Körperhaltung unnatürlich vergrößere oder nicht, sagte Krug. Vor der Saison wurde den Spielern unter anderem eine Videosequenz gezeigt, in der der Gladbacher Lars Stindl der Ball von der Brust an den Arm springt und von dort ins Tor geht - dieser Treffer wurde damals fälschlicherweise anerkannt. "Fakt war in diesem Fallbeispiel: Stindl hatte seine Körperfläche deutlich und unnatürlich vergrößert, indem er beide Arme seitlich und in Schulterhöhe angewinkelt ausgebreitet hatte. Daher lag ein strafwürdiges Handspiel vor und der Treffer hätte annulliert werden müssen", sagte Krug weiter. Diese Szene ähnele dem Naldo-Handspiel: "Naldo hat bei seiner Aktion die Arme, vergleichbar mit einem Torwart, weit über den Kopf gehoben, nimmt damit eine unnatürliche Körperhaltung ein und wehrt den Ball so deutlich über Kopfhöhe ab." Darum sei das Handspiel "definitiv strafbar" gewesen, führte Krug aus: "Und wenn der Schiedsrichter das auf dem Platz nicht ahndet, unterläuft ihm ein klarer Fehler. Daher muss der Video-Assistent eingreifen und dem Schiedsrichter einen Strafstoßpfiff empfehlen, was er hier absolut berechtigt tat."
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