Sport

DFB-Richter weist Kritik an BVB-Strafe zurück

Fans von Borussia Dortmund
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Hans E. Lorenz, Vorsitzender des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat sich gegen den Vorwurf gewehrt, mit der Sperrung der Dortmunder Südtribüne hauptsächlich unschuldige Fans gestraft zu haben. "Wir bestrafen ganz ausdrücklich nicht die Fans, sondern den Verein. Darum ist der Begriff der Kollektivstrafe hier auch nicht ganz korrekt", sagte der Richter der "Welt am Sonntag".
Borussia Dortmund habe wegen Vorfällen aus der Vergangenheit unter Bewährung gestanden, und in dieser Bewährungszeit sei der Vorfall passiert, bei dem auf der Tribüne Dutzende Spruchbänder mit Beleidigungen gegen RB Leipzig hochgehalten wurden: "Darum blieb uns nichts anderes übrig, als diese Strafe auszusprechen." Er habe deshalb auch keine Bauchschmerzen bei diesem Urteil gehabt: "Natürlich ist die `gelbe Wand` eine Institution des deutschen Fußballs und für den Verein ein Heiligtum. Aber für die Sportgerichtsbarkeit hat es eine Tribüne zu sein wie jede andere auch. Für uns muss Borussia Dortmund den gleichen Regeln unterliegen wie beispielsweise Dynamo Dresden oder Hansa Rostock", sagte Lorenz. Er zolle aber der Vereinsführung von Borussia Dortmund Respekt, ergänzte er: "Bei der Aufarbeitung dieser Situation hat der Verein sich nicht in Selbstmitleid ergangen, sondern ist die Dinge offensiv angegangen - inklusive der Akzeptierung dieses Urteils." Für die mitunter harsche Kritik an seinem Richterspruch hat Lorenz wenig Verständnis: "Die Alternative zu solchen Urteilen wäre, keine Vereinsstrafen mehr zu verhängen. Wenn wir aber nichts mehr machen, machen die Vereine vielleicht auch nichts mehr. Und dann hätten wir irgendwann Sodom und Gomorra im Stadion. Die Sportgerichtsbarkeit hat ihren Beitrag dazu zu liefern, diese Auswüchse einzudämmen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.