Vermischtes

Gutachter bezeichnet Beate Z. als voll schuldfähig

(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Z. als voll schuldfähig beurteilt. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z./Donnerstagsausgabe).
In dem der F.A.Z. vorliegenden Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass es keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gebe. Eine Persönlichkeitsstörung wollte der Psychiater nicht ausschließen. Seiner Beobachtung zufolge weist die Persönlichkeit Z.s aber keine "so abnormen Züge" auf, dass von einer krankhaften seelischen Störung gesprochen werden könne. Stattdessen vermutet der Sachverständige bei Z. ein antisoziales Verhalten, so die F.A.Z. Außerdem sieht er bei ihr Anzeichen für eine Neigung zum Verdrängen, zu manipulativem Verhalten und zu egozentrischen Zügen. Eigentlich hätte das Gutachten am Mittwoch im Gerichtssaal verlesen werden sollen. Die Anwälte Z.s stellten jedoch einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Der Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl argumentierte, das Gericht habe einen gegen das Gutachten gerichteten Antrag mit "nicht nur den Anschein der Willkür weckenden Begründungen" abgelehnt. Das Gericht beendete daraufhin die Sitzung, ohne über den Befangenheitsantrag zu entscheiden. Der Prozess wird am 10. Januar fortgesetzt.
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