Vermischtes

NSU-Prozess: John hält Aussage von Beate Z. für unglaubwürdig

Eingang zum Strafjustizzentrum München
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Belange der NSU-Opfer und ihrer Angehörigen, Barbara John (CDU), hält die jüngste Aussage der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Z., für unglaubwürdig. Z. entschuldige sich kurz vor Prozessende "mit sehr vagen Allgemeinplätzen", sagte John der "Berliner Zeitung" (Freitagsausgabe).
"Das ist der sehr billige Versuch, sich der Verantwortung zu entziehen, und unglaubwürdig von vorn bis hinten." Der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler erklärte als ein Vertreter der Nebenklage der Zeitung ebenfalls: "Ich nehme ihr diese vom Saulus- zum Paulus-Geschichte nicht ab. Wenn sie wirklich Reue empfindet, dann sollte sie tätige Reue zeigen. Ich habe sie vor eine Woche gefragt, ob sie Fragen der Opfer beantworten würde. Da hat sie energisch den Kopf geschüttelt. Dabei wissen die Angehörigen bis heute nicht, warum die Opfer ausgesucht wurden und sterben mussten." Auch sei Z. es gewesen, die unmittelbar nach dem Tod ihrer tatverdächtigen Mitstreiter Uwe B. und Uwe M. die Bekennervideos verschickt habe. Und sie halte Briefkontakt zu einem anderen im Gefängnis sitzenden Neonazi. "Sie versucht, zu retten, was zu retten ist; das kommt zu spät und ist zu wenig", betonte Daimgüler. Nach dreieinhalb Jahren des Schweigens hatte Z. im Münchner NSU-Prozess am Donnerstag zum ersten Mal persönlich das Wort ergriffen. Sie bedauere ihr "Fehlverhalten" und verurteile, was ihre Freunde B. und M. den Opfern "angetan haben". Von deren Taten habe sie allerdings erst nach ihrem Tod erfahren. Der Prozess steht kurz vor dem Abschluss. Z. muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.