Vermischtes
GdP begrüßt BGH-Urteil zu Randalierern im Fußballstadion
GDN -
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, hat das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden von Feuerwerkskörpern im Fußballstadion als "richtungsweisendes Signal" bezeichnet. "Knallkörper und Bengalos sind gefährliche Gegenstände, die in Fußballstadien nichts zu suchen haben", sagte Malchow am Donnerstag in Berlin.
Mit der BGH-Entscheidung im Rücken könnten jetzt die Vereine an identifizierte "Krawallmacher" herantreten und von ihnen den Schadensersatz für Strafzahlungen im Zusammenhang mit diesen "Gewaltexzessen" einfordern. "Fußballchaoten, die ihren Verein auf diese Weise schaden und Menschen in Gefahr bringen, geht es jetzt zurecht empfindlich an die Geldbörse", betonte der GdP-Bundesvorsitzende.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.