Vermischtes
Gericht verurteilt Auschwitz-Wachmann zu fünf Jahren Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte einen Freispruch gefordert: Es seien keine Beweise für die direkte Beteiligung des Angeklagten an den Morden in dem Konzentrationslager vorgelegt worden. Der heute 94-Jährige war von 1943 bis 1944 in Auschwitz eingesetzt.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.