Vermischtes

Auch bei Parklpatz Rempler die Polizei rufen

Parkplatz Rempler

GDN - Es sind Bruchteile von Sekunden. Eine kurze Unaufmerksamkeit und schon schrammt man mit seinem PKW ein anderes Fahrzeug. Der Schaden ist gering und von dem anderen Fahrzeughalter nichts zu sehen. Jetzt stellt sich die Frage: Muss ich die Polizei rufen?
Meist geschehen solche Rempler immer dann ,wenn man keine Zeit hat. Zettel an der Windschutzscheibe mit Kontaktdaten genügt nicht.
Auch wer wegfährt ,ohne auf den Fahrer des beschädigten Wagens zu warten ,oder die Polizei zu rufen ,begeht nach dem Gesetz Fahrerflucht und kommt einer Straftat gleich mit unabsehbaren Folgen. Sollte der Fall vorliegen, das es sich nur um ein verbogenes Nummernschild handelt ,das der Besitzer selbst wieder gerade biegen kann, liegt dies im grünen Bereich und ist okay.
Jeder Kratzer, oder Delle ist ein echter Schaden und sollte umgehend gemeldet werden, so die Rechtsexperten der Automobilclubs. Sollte man doch auf die Idee kommen einen Zettel hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, muss gewährleistet sein dass dieser nicht verschwindet. Als Unfallverursacher muss ich sicherstellen, dass der Besitzer die Kontaktdaten erhält.Ebenso schwierig wird es ,seine Fahrt nur kurzzeitig wegen eines dringenden Termins fortzusetzen um dann nach wenige Minuten zurück zu kommen.
Auch hierbei macht man sich Strafbar. Sollte die Weiterfahrt durch andere Personen beobachtet werden, die anschließend das Kennzeichen des Nummernschild der Polizei weiterleiten, wird umgehend ein Strafverfahren eingeleitet. Hier hilft auch nichts wenn man sich später bei der nächsten Polizeistelle meldet. Es kommt allerdings selten vor, dass der Halter des beschädigten PKW direkt auffindbar ist. Bei einem Aufenthalt in einem Einkaufszentrum kann man im Geschäft das Kennzeichen ausrufen lassen.
Sollte sich kein Erfolg einstellen, heißt die Parole: warten. Die Untergrenze sind maximal 30 Minuten, alsdann muss ich den Vorfall bei der Polizei melden. Eine Alternative gibt es: den Unfallhergang mit Kontaktdaten einem Mitfahrer in die Hand drücken ,welcher diese dann an die entsprechende Person oder Polizei weiterleitet. Grundsätzlich gilt aber immer - so die Rechtsexperten- die Polizei zu benachrichtigen .
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