Technik
Pilotenvereinigung begrüßt Einigung auf Zwei-Personen-Regel im Cockpit
GDN -
Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat die schnelle Einigung der deutschen Airlines auf die Einführung der sogenannten Zwei-Personen-Regel im Cockpit begrüßt: "Die Sicherheit im Flugverkehr ist ein hohes Gut. Es liegt im Interesse aller, dieses zu wahren", teilte die Gewerkschaft am Freitag mit.
Das Prinzip, nach dem sich während eines Fluges zu jedem Zeitpunkt zwei autorisierte Personen im Cockpit aufhalten müssen, biete eine erste Möglichkeit, auf die Gefahren tragischer Unglücke zu reagieren. "Wir dürfen jetzt aber keinen Generalverdacht gegenüber allen Besatzungsmitgliedern aufkommen lassen", so VC-Präsident Ilja Schulz. "Mein Vertrauen in die Piloten sowie die sorgfältige Auswahl, Ausbildung und Qualifikation bleibt auch nach dem tragischen Flug 4U 9525 ungebrochen und ist die Basis für die sichere Flugdurchführung." Noch am Donnerstag hatte die VC davor gewarnt, vorschnell Maßnahmen als Folge aus dem Unglück zu ergreifen. "Wir halten nichts von Schnellschüssen aus der Politik", hatte VC-Sprecher Jörg Handwerg im Interview mit dem "Handelsblatt" erklärt. "Eine Stewardess im Cockpit bietet auch keinen hundertprozentigen Schutz vor Aussperrung des Piloten." Daher sollten sich die Politiker "davor hüten, übereilte Maßnahmen einzuführen, die sich hinterher als nicht wirklich hilfreich erweisen". Die Germanwings-Maschine des Typs Airbus A320 war am Dienstagvormittag auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf mit 150 Menschen an Bord im französischen Département Alpes-de-Haute-Provence abgestürzt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Marseille hatte sich der Co-Pilot zum Unglückszeitpunkt allein im Cockpit befunden und den Sinkflug vorsätzlich eingeleitet. Der Co-Pilot habe die Tür zum Cockpit offenbar nicht öffnen wollen, nachdem der Pilot dieses verlassen hatte.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.