Technik

Richterbund fordert Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Computer-Nutzer
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert eine sofortige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Sie sei "sowohl zur Strafverfolgung unverzichtbar als auch präventiv wichtig, um terroristische Netzwerke aufzudecken und künftige Anschläge zu verhindern", sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch).
"Es besteht eindeutig Gesetzgebungsbedarf, doch seit Jahren wird eine Umsetzung blockiert", kritisierte Frank. "Dabei gibt es mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Blaupause für ein verfassungsgemäßes, die Interessen aller Beteiligten berücksichtigendes Gesetzeswerk, das auch europarechtskonform wäre." Auf die gespeicherten Verkehrsdaten - und nur um die gehe es hier, nicht um Gesprächsinhalte - könnte nur im Fall eines konkreten Verdachts einer schweren Straftat und nach einem richterlichen Beschluss zugegriffen werden, betonte Frank. "Damit könnte auch die Möglichkeit verbessert werden, terroristische Netzwerke aufzudecken." Dies erleichtere nicht nur die Ermittlung von Tätern und Hintermännern, sondern stärke auch präventive Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung weiterer Taten, sagte Frank. Seit den Terroranschlägen in Paris ist in Deutschland die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder entflammt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist skeptisch, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Sammlung von Telefon- und E-Mail-Daten möglichst schnell wieder einführen. Kritiker wie etwa der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnen davor und verweisen auf die Tatsache, dass die Anschläge in Paris nicht verhindert werden konnten, obwohl in Frankreich die Vorratsdatenspeicherung praktiziert wird. Vertreter der Polizeigewerkschaften dagegen fordern seit langem die Wiedereinführung der Regelung, da sie zur Strafverfolgung nicht nur von Terrorverdächtigen unverzichtbar sei.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.