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Petition gegen "Gotteslästerungsparagraphen" gestartet
GDN -
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat am Dienstag eine Petition zur Streichung des sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" 166 StGB auf seiner Internetseite veröffentlicht. Im Antrag zu der Petition mit der Nummer 56759 heißt es, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen werde.
Bereits wenige Stunden nach Veröffentlichung verzeichnete die Petition rund 1.500 Unterzeichnungen. Wenn bis zum 17.02.2015 mindestens 50.000 Mitzeichnungen eingehen, wird im Petitionsausschuss öffentlich über den Antrag beraten. Der deutsche Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, hatte die Petition bereits am 8. Januar als Reaktion auf den Anschlag auf das französische Satiremagazin "Charlie Hebdo" eingereicht. Nach § 166 StGB wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
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