Technik

Bildungsministerin Wanka will Bundes-Internet-Institut aufbauen

Computer-Nutzer
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Bund treibt laut Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) Pläne voran, ein zentrales Internet-Institut für Deutschland an einer oder mehreren Hochschulen aufzubauen. "Es soll die ganze Komplexität des Themas bearbeiten, technische, ethische, rechtliche Fragen beantworten", sagte Wanka im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe).
"Wir werden einen Wettbewerb dazu starten, und dann kann eine Universität oder ein Verbund von Hochschulen dafür den Zuschlag bekommen." Möglich ist dies durch die Reform des Grundgesetzes Ende Dezember, die dem Bund nun erlaubt, Hochschulen direkt und dauerhaft zu fördern. Bisher sind nur befristete Engagements möglich, in der Regel im Zusammenspiel mit den Ländern, zum Beispiel bei der sogenannten Exzellenzinitiative. "Mit der Reform können wir uns überlegen: Was wollen Bund und Länder dauerhaft unterstützen? Ein konkretes Beispiel: Wir wollen ein Internet-Institut." Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD tauchte dieses Vorhaben bereits auf, dort heißt es: "Die Grundlagenforschung zu Internet und digitaler Gesellschaft wird durch gezielte Initiativen zur Programmforschung und durch Bereitstellung entsprechender Mittel gestärkt und verstetigt sowie institutionell gefördert", ferner solle es "ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut, das gleichzeitig als Ausgangspunkt für ein interdisziplinäres Kompetenznetz dient", geben. Da allerdings - zur Enttäuschung der Wissenschaftsszene - die Grundgesetzänderung nicht im Koalitionsvertrag auftauchte, war zuletzt fraglich, inwiefern die Pläne für ein solches Institut überhaupt rechtlich umgesetzt werden können. Ein Bundesinstitut an einer Universität wäre durch die Verfassungsänderung nun möglich. "Wir werden Möglichkeiten haben, und wir haben jetzt die Grundlage, langfristig zu denken", sagte Wanka.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.