Technik
Schweiz: Bundesgericht schützt geschlossene Chat-Foren
GDN -
Das Schweizer Bundesgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Überwachung von geschlossenen Chat-Foren ohne richterliche Erlaubnis verfassungswidrig ist. Bisher hat die Polizei in den Kantonen Zürich und Genf außerhalb eines Strafverfahrens solche Ermittlungen durchführen können.
Den Kantonen sei zwar erlaubt, verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung oder Erkennung künftiger Straftaten durchzuführen, inhaltlich müssten die getroffenen Regelungen aber rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, erklärten die Bundesrichter am Mittwoch in Lausanne. Das heißt, dass in Online-Foren kein Ermittler ohne richterlichen Beschluss verdeckt operieren darf. Zur Verhinderung von Missbräuchen sei zudem erforderlich, dass die Betroffenen nachträglich über die Maßnahmen informiert werden und Rechtsschutz erhalten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.