Technik

Grüne wollen mehr Befugnisse für Bundesdatenschutzbeauftragte

GDN - Die Entscheidung der Bundesregierung, dem Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten künftig ein eigenständiges und weisungsfreies Arbeiten per Gesetz zuzugestehen, geht den Grünen nicht weit genug: "Ein schwerwiegender Kritikpunkt ist, dass der oder die Bundesbeauftragte auch in Zukunft keine Sanktionsmöglichkeit gegen Unternehmen der Post- und Telekommunikationswirtschaft, die seiner Datenschutzaufsicht unterliegen, eingeräumt werden soll", sagte der Vize-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, "Handelsblatt-Online". Er bezweifle, ob dies mit der im EU-Recht angelegten Verpflichtung, die Datenschutzbehörden mit "wirksamen Instrumenten" zur Durchsetzung des Datenschutzes auszustatten, tatsächlich in Einklang zu bringen sei.
Von Notz bemängelte zudem, dass "keine substanzielle Aufwertung" des Datenschutz-Postens vorgenommen werde, mit Ausnahme einer Gehaltsaufbesserung für die amtierende Beauftragte Andrea Voßhoff (CDU). "Die bisherige Ausstattung der Behörde wird den aktuellen Herausforderungen der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene nicht ansatzweise gerecht", kritisierte der Grünen-Politiker. "Obwohl die geplanten Umstrukturierungen zu einem erheblichen Mehraufwand innerhalb der neuen Behörde führen werden, werden der neuen Obersten Bundesbehörde durch die Bundesregierung nur sage und schreibe vier neue Stellen zugebilligt." Das sei "absolut unzureichend und beweist leider, auch vor dem Hintergrund anderer, jüngster Personalentscheidungen, welchen Stellenwert der Datenschutz auch innerhalb der neuen Bundesregierung tatsächlich hat". Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch soll die Bundesdatenschutzbeauftragte künftig unabhängig vom Bundesinnenministerium arbeiten. Das Ministerium hat bisher die Dienstaufsicht über die Behörde, und die Bundesregierung die Rechtsaufsicht. Durch die Gesetzesänderung bekommt Voßhoffs Amt den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde - wie etwa der Bundesrechnungshof, der eine selbstständige externe Finanzkontrolle des Bundes betreibt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, das mehr Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht eingefordert hatte.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.