Technik
Koalition erleichtert freies W-Lan in Gaststätten und Hotels
GDN -
Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, dass Wirte und Hoteliers ihren Kunden künftig ohne Furcht vor Abmahnungen freies W-Lan anbieten können. Nach einem Bericht der "Rheinischen Post" (Montagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise wird das Bundeskabinett noch in diesem Monat einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) beschließen, wonach das sogenannte "Haftungsprivileg" im Telemediengesetz auf W-Lan-Betreiber ausgeweitet und mit Fallbeispielen konkretisiert wird.
Nach derzeitigem Recht sahen sich Gastronomen immer wieder Abmahnungen ausgesetzt, wenn in ihrem Café ohne ihr Wissen etwa Raubkopien von Musikstücken heruntergeladen wurden. Viele verzichteten deshalb auf freien Internet-Service. Gabriel (SPD) will nach der Absprache in der Koalition harmlose Anbieter öffentlicher Netze von schwarzen Schafen trennen. So sollen die Anbieter von W-Lan in Gaststätten, Hotels oder an Flughäfen nur noch eine "zumutbare Pflicht" erfüllen, um ihre Gäste zum rechtmäßigen Gebrauch des Internets anzuhalten. Internetanbieter dagegen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf einer Verletzung von Urheberrechten aufbaut, sollen sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können. Die W-Lan-Novelle könnte noch im November vom Bundestag beraten werden und Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Als "absolut richtig" bezeichnete SPD-Internetexperte Lars Klingbeil Gabriels Vorstoß gegenüber der Zeitung. "Wir brauchen Rechtssicherheit für die Betreiber von W-Lan-Netzen und dürfen Nutzer nicht länger durch hohe Hürden verschrecken." Im Rahmen der Gesetzgebung würden auch Lockerungen bei der privaten Nutzung beraten. CDU-Internetexperte Thomas Jarzombek stimmte der Zeitung zufolge ebenfalls zu: "Die Bremse bei W-Lan muss endlich gelöst werden." Eine Reform bei der Störerhaftung sei "mehr als überfällig".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.