Technik

Unternehmen können Verweise auf unerwünschte Artikel löschen lassen

Auch Google und Co. wird zensiert


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weitreichendes Urteil gesprochen: Google wurde dazu verurteilt, gewisse Verweise auf Websites, die sensible persönliche Daten über einen Menschen enthalten, unter bestimmten Umständen aus der Ergebnisliste der Suchabfrage zu löschen.
Dies scheint auf den ersten Blick sehr vernünftig und gut, denn wer möchte schon, dass Fotos von wilden Teenagerpartys, noch im Erwachsenenalter vom Arbeitgeber gefunden werden können. Doch dieses Urteil öffnete jetzt auch für Unternehmen Türen und Tore, sich auf dieses Grundsatzurteil zu berufen. Speziell dann wenn ein Artikel, einer Firma oder einem Unternehmen diese in einem schlechten oder unvorteilhaften “Licht“ darstellt.

So ist zum Beispiel vor kurzem die englische Zeitung “Guardian“ in den Genuss der Google-Zensur gekommen. Es wurden insgesamt sechs Links auf Artikel über einen schottischen Schiedsrichter gelöscht, die über dessen Verfehlungen berichteten.
Wer jetzt denkt dies sei ein Einzelfall gewesen, der irrt sich. Denn auch den deutschen “Spiegel“ hat es schon erwischt. So wurde auch ein Spiegelartikel, der über eine Person, die im Zusammenhang mit Scientology-Geschäften gebracht wurde, kurzerhand von der Google-Suchergebnisliste entfernt.

Diese beiden Beispiele zeigen sehr deutlich, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Pressefreiheit hat. Denn das allgemeine Recht auf Information wird dadurch maßgeblich beschnitten, und damit auch gleich die Pressefreiheit.
Eigentlich hatte dieses Urteil den Zweck, dass europäischen Bürgern das Recht eingeräumt wird, Links, die auf unvorteilhafte Informationen zu einer Person verweisen, für immer zu löschen. Jedenfalls wenn diese Informationen unwahr, irrelevant oder nicht mehr aktuell sind. Doch windige und findige Anwälte, von Firmen, Unternehmen und Konzernen, finden für ihre Mandanten immer wieder Lücken und Schlupflöcher, wie sie dieses nicht eindeutig formulierte Urteil vom EuGh, zum Vorteil ihrer Klienten nutzen können. Wie man sieht mit großem Erfolg.
Dieser Umstand gefährdet letztlich aber auch die Demokratie, ist doch eine Grundsäule der Demokratie die Pressefreiheit. Genaugenommen die Garantie der freien öffentlichen Meinungsäußerung und Informationsweiterleitung, denn nur durch die Pressefreiheit wird eine politische Willensbildung der Bevölkerung und somit ein demokratischer Grundkonsens erst möglich.

Es hat den Anschein, dass die Zeiten der unabhängigen und freien Meinungsbildung, die nur durch eine freie und unabhängige Berichterstattung ermöglicht wird, auch in Europa bald Geschichte sein wird. Denn was wird nach der Internet-Zensur durch die Wirtschaft noch alles kommen?
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.