Technik

Branchenverband: Gesetz für Anlegerschutz erschwert Finanzierung von Start-ups

GDN - Die Pläne der Bundesregierung für ein neues Gesetz zum Kleinanlegerschutz gefährden die Finanzierung von Start-ups in Deutschland. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom hin.
"Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Gratwanderung zwischen Anlegerschutz und Start-up-Förderung nicht wirklich. Jeder, der in Start-ups oder sogar nur in Ideen investiert, weiß, dass er damit ein hohes Risiko eingeht, sich aber auch enorme Chancen eröffnet", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Die neuen bürokratischen Hürden für Crowdinvesting und Crowdfunding machen es schwieriger und teurer, Geldgeber und Investoren zu finden, ohne Anleger besser zu schützen. Das widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Start-ups in Deutschland zu fördern." Bei der Crowdfinanzierung stellen Start-ups und Gründer ihre Ideen auf Online-Plattformen wie Companisto, Innovestment oder Seedmatch vor und sammeln bei möglichst vielen Geldgebern meist nur geringe Einzelbeträge ein, um ihre Idee zu realisieren. Das Ziel des vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurfs ist es, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Für Start-ups sieht der Entwurf bei der Crowdfinanzierung Ausnahmen vor, die aus Bitkom-Sicht allerdings viel zu kurz greifen. So sollen diese Erleichterungen nur für Investitionsrunden bis eine Million Euro gelten. Zudem dürfen sich Einzelinvestoren mit maximal 10.000 Euro beteiligen. Aber: Selbst dann müssten Start-ups vor Crowdinvesting- und Crowdfunding-Runden ein Informationsblatt erstellen und bei der Finanzaufsicht hinterlegen. Die Geldgeber wären gezwungen, bereits ab einer Beteiligung von nur 250 Euro diese Information auf Papier auszudrucken und unterschrieben per Post an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden. "Bei diesem Gesetzentwurf machen Internet-Ausdrucker Start-up-Politik", so Rohleder. "Mit altem Denken im Sparbuchformat und dem Einsammeln von Altpapierbergen machen wir Deutschland ganz bestimmt nicht zum Digitalen Wachstumsland." Die Darstellung von Projekten auf den gängigen Plattformen sei heute schon viel transparenter als die meisten gedruckten Prospekte für klassische Vermögensanlagen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.