Technik
Grüne warnen vor Überwachungs-Wettkampf der Geheimdienste
GDN -
Die Grünen haben angesichts der Pläne des Bundesnachrichtendienstes (BND) für eine Echtzeit-Überwachung von Kommunikation in sozialen Netzwerken vor einem Überwachungs-Wettkampf der Geheimdienste gewarnt. "Die Folge wäre eine Aufrüstungsspirale zu Lasten unserer Grund- und Bürgerrechte", sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz "Handelsblatt-Online".
"Statt den Diensten mehrere Hundert Millionen Euro an die Hand zu geben, damit sie der NSA nacheifern und zukünftig auch alle Online-Kommunikation in Echtzeit überwachen können, sollte sich die Bundesregierung endlich Gedanken machen, wie man IT-Sicherheit effektiv verbessern und den verfassungsrechtlich gebotenen Grundrechtsschutz durchsetzen kann." Die Enthüllungen des Ex-US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden hätten deutlich gemacht, dass man bei geheimdienstlicher Überwachung und Spionage ab- und nicht aufrüsten müsse. "Die NSA darf kein Vorbild sein", betonte von Notz. Der Grünen-Politiker forderte von der Bundesregierung eine engere, gesetzliche Begrenzung der Aufgaben und Befugnisse der Dienste. "Statt ihnen nun einen Freifahrtschein für mehr Überwachung auszustellen, sollte die Bundesregierung den Diensten klare Grenzen aufzeigen", sagte er. Die Große Koalition müsse daher umgehend ein Konzept zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben vorlegen. "Handelt sie nicht, läuft sie Gefahr, erneut vom Bundesverfassungsgericht vorgeführt zu werden." Von Notz wies in diesem Zusammenhang auf die Aussagen namhafter deutscher Verfassungsrechtler im Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre hin. Danach seien die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des BND verfassungsrechtlich "hoch problematisch". "In einem Rechtsstaat dürfen Geheimdienste jedoch keinesfalls außerhalb gesetzlicher Vorgaben agieren", betonte von Notz. Sie müssten sich streng an die von der Politik definierten, gesetzlichen Vorgaben halten. "Diese Vorgaben müssen daher präzise formuliert und effektiv parlamentarisch kontrolliert werden", verlangte der Grünen-Politiker.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.