Technik
Schweiz will Urheberrecht an "Realität des Internets" anpassen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist beauftragt worden, bis Ende 2015 eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten. Die Modifizierung des Urheberrechts erfolgt entsprechend der Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12). Konkret soll festgelegt werden, dass das Herunterladen von geschützten Werken zu privaten Zwecken zulässig bleibt. Das Hochladen zur weiteren Verbreitung sei hingegen illegal. Schweizer, die beispielsweise Peer-to-Peer-Netzwerke nutzen, sollen jedoch nach Vorschlag der Urheberrechts-Arbeitsgruppe künftig mit einem aufklärenden Hinweis zunächst auf die möglichen Folgen ihres Handels hingewiesen und erst bei wiederholtem Verstoß rechtlich belangt werden. Auch die Provider werden in die Pflicht genommen: Rechtsverletzende Inhalte sollen nach Hinweis entfernt werden müssen. In schwerwiegenden Fällen sei der Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Inhalten zu sperren. Auf die Einführung einer allgemeinen, alle Nutzungen im Internet abdeckenden Kulturflatrate will der Bundesrat derweil vorerst verzichten, da diese gegen internationale Verträge verstoßen würde.
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