Technik
Ministerien versäumen Frist bei Internetangeboten für Menschen mit Behinderung
Während Innen- und Justizressort demnach erklärten, man brauche noch etwas Zeit, will Verkehrsminister Alexander Dobrindt dem Bericht zufolge die Vorschrift schlicht ignorieren: Man bemühe sich generell "um eine allgemein verständliche Sprache". Das Bundespräsidialamt richtet aus, die Übertragung sei "in Arbeit". Einen Auftrag hatte es allerdings noch nicht erteilt. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, kritisiert das schleppende Verfahren: "Was die Ministerien momentan leisten, ist noch nicht genug." Sie sehe großen Nachholbedarf. Behindertenverbände könnten nun eine Feststellungsklage gegen die deutschen Bundesbehörden einreichen. In Deutschland sind 7,5 Millionen Menschen "funktionale Analphabeten". Sie können zwar einzelne Wörter oder kurze Sätze lesen oder schreiben, verstehen zusammenhängende Texte jedoch nicht. Die Verordnung, die alle Ministerien und Bundesbehörden dazu auffordert, Grundinformationen in der sogenannten Leichten Sprache (Verzicht auf Fremdwörter, Abkürzungen und Schachtelsätze) auf ihrer Homepage zu präsentieren, trat bereits 2011 in Kraft. Die Frist zur Umsetzung lief im März dieses Jahres ab.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.