Technik
Gesetzentwurf gegen Cybermobbing stößt auf Widerstand
GDN -
Gegen den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas, der "unbefugt, bloßstellende Bildaufnahmen" unter Strafe stellen möchte, regt sich Widerstand beim Koalitionspartner CDU. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Das Vorhaben ist "höchst problematisch", sagte Thomas Jarzombek, Obmann im Internetausschuss des Bundestags. "Peinliche Fotos von Betrunkenen zu veröffentlichen, die pöbelnd aus der Disco kommen, ist sicher nicht nett", sagte Jarzombek. "Aber es ist kein Fall für den Staatsanwalt." Auch für seinen grünen Kollegen Konstantin von Notz schießt der Gesetzentwurf "über das Ziel hinaus, weil er alle möglichen Sachverhalte erfassen könnte". Auch Jugendpornografie, so von Notz, wird offenbar so erweitert, dass es strafbar wird, "wenn ein 18-Jähriger seine 17-jährige Freundin mit ihrer vollen Einwilligung fotografiert, die vor ihm auch nur halbnackt auf - reizend posiert". Das Ministerium möchte mit dem Entwurf die Opfer von Cybermobbing besser schützen, ein Ziel, das auch im Koalitionsvertrag steht. Der Deutsche Richterbund sieht hier jedoch erhebliche praktische Hürden, da insbesondere der Begriff "bloßstellend" unklar ist. "Es ist immer problematisch, wenn Rechtsbegriffe moralische Werturteile voraussetzen", sagte Andrea Titz, Vize-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes. "Der Gesetzgeber sollte nicht den Gerichten die Wertentscheidungen überlassen." Der Justitiar des Deutschen Journalistenverbandes kritisierte, dass auch Fotojournalisten durch den Entwurf übertrieben kriminalisiert würden: "Für Strafanzeigen gegen Pressefotografen waren die Strafrechtsparagrafen nicht gedacht", klagt er.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.