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De Maizière will nach EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung rasche Neuregelun
GDN -
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung dringt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf eine rasche Neuregelung. "Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entscheidung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist. Das Urteil legt in der Sache nach erster Durchsicht in etwa die gleichen Maßstäbe an, wie das Bundesverfassungsgericht und darauf fußend die Koalitionsvereinbarung", sagte der Innenminister am Dienstag.
"Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung." Der dringende fachliche Bedarf werde insbesondere "von den Praktikern" immer wieder betont, so de Maizière weiter. "Neben der Innenministerkonferenz hat jüngst auch der Deutsche Richterbund die Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung als unerlässliches Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung bezeichnet." Der EuGH hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für ungültig erklärt. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne einen Verdacht auf Straftaten sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Stattdessen müsse die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefonaten und E-Mails künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden, urteilten die Richter.
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