Technik
EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Demnach ist die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne einen Verdacht auf Straftaten nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Stattdessen müsse die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefonaten und E-Mails künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden, urteilten die Richter. Mit seinem Entscheid kippt der EuGH die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telefon- und E-Mail-Kommunikationsdaten, die nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 eingeführt worden war. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte einer der Generalanwälte am EuGH, Pedro Cruz Villalon, wichtige Bestandteile der EU-Richtlinie beanstandet und die Vorratsdatenspeicherung als "qualifizierten Eingriff in das Privatleben" der EU-Bürger bezeichnet.
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