Technik

Zeitung: Retouren bei großen Onlinehändlern weiter gratis

Amazon-Paket
(Quelle: Aurelijus Valeiša, Lizenztext: dts-news.de/cc-by)
GDN - Trotz der Änderung des EU-Rechtes wollen große Onlinehändler voraussichtlich weiter kein Geld von ihren Kunden für Retouren verlangen. Das ergab eine Recherche der "Welt am Sonntag".
Bei Amazon hieß es auf Anfrage, es seien keine Änderungen an den Bestimmungen zur Rücksendung geplant. Bei Zalando lautete die Auskunft ähnlich: "Kostenfreiheit des Versandes und des Rückversandes sind ein zentraler Punkt unseres Verständnisses von E-Commerce." Bei den Versandhändlern der Otto-Group ist die Lage ebenfalls eindeutig: "Wir werden Retouren nicht mit Kosten für die Kunden belegen", sagte Konzernvorstand Alexander Birken. Bei kleinen Onlineversendern sehe das den Angaben zufolge dagegen anders aus. "Bestimmte Branchen wie Schmuckhändler, die teure Waren verschicken, aber auch Händler aus dem Mittelstand, werden eine Kostenpflicht einführen", sagte Jean-Marc Noël, Gründer der Firma Trusted Shops, der Zeitung. Einige Anbieter bräuchten schlichtweg das Geld. Dazu zählten etwa Händler aus der Elektronikbranche. Wer zum Beispiel als kleiner Elektronikversender einen Videobeamer verschickt und das Gerät zwei Wochen später vom Kunden zurückgesendet bekommt, weil es angeblich nicht gefällt, kann den Apparat vielleicht nicht wieder in sein Sortiment aufnehmen - zumindest nicht für den gleichen Preis. Rücksendungen sind zum Normalfall geworden in einem Geschäft, das rasant wächst und in dem die Kundschaft mit der Retour-Mentalität groß geworden ist. Im vergangenen Jahr ist der Onlinehandel nach Schätzungen des Branchenverbandes um 22 Prozent auf einen Bestellumsatz von 33,5 Milliarden Euro gewachsen. Die Otto-Tochter Hermes schätzt die durchschnittliche Retourenquote im Onlinehandel auf 50 Prozent. Bei Textilien sind es auch einmal zwei Drittel, bei Möbeln dagegen weniger als zehn Prozent. Ab Juni 2014 erlaubt die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, Retouren generell kostenpflichtig zu machen. Bislang können Versandhändler nur dann Geld verlangen, wenn der Einkauf des Kunden maximal 40 Euro kostet.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.