Technik
Länder verbieten Lehrern die Teilnahme an Apple-Fortbildungsprogramm
GDN -
Ein Programm von Apple zur Lehrerfortbildung stößt auf Widerstand der Bundesländer. Mit seinem "Distinguished Educators Program" fördert Apple den Einsatz seiner Produkte an deutschen Schulen und lädt dafür Lehrer zu Fortbildungsreisen ein.
Das Programm, an dem bislang eine dreistellige Zahl deutscher Lehrer teilgenommen hat, soll vor allem dem Austausch der Lehrer untereinander dienen. Doch laut Apples Projektbeschreibung sollen die Lehrer auch den Einsatz von Produkten des Konzerns an den Schulen unterstützen. Die zuständigen Behörden der Bundesländer sehen darin mehrheitlich einen potentiellen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte im Beamten- wie im Beschäftigtenverhältnis. In einer Umfrage der "Welt am Sonntag" unter den Schulministerien der Bundesländer antworteten zehn Bundesländer, das Programm sei für Lehrer in ihrem Dienst ausgeschlossen oder nur mit Sondergenehmigung des jeweiligen Ministeriums zugänglich. Teilnehmende Lehrer waren den Behörden jeweils nicht bekannt. Apple ist nicht der einzige Anbieter von herstellerspezifischen Fortbildungen auf Kosten des Anbieters. Auch Microsoft lädt Lehrer ins Ausland ein, Google bietet kostenpflichtige Fortbildungen in Deutschland. Die IT-Riesen stoßen damit in eine Lücke bei der systematischen Lehrerfortbildung der Länder: Deutschland ist beim flächendeckenden Einsatz von IT im Unterricht im europäischen Vergleich höchstens Mittelmaß, die IT-Kenntnisse jugendlicher Schulabgänger sind unterdurchschnittlich. Bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft stieß das Engagement der Firmen auf Kritik: "Die Schulen werden hier zunehmend zum Feld von kommerziellen Interessen." Die möglichst frühe Beeinflussung der schulischen Ausbildung ist für die IT-Anbieter von vitalem Interesse: Entscheiden sich die Verantwortlichen für Geräte eines Herstellers, werden sich die Schüler anschließend mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls die Geräte kaufen, die sie aus dem Unterricht kennen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.