Kultur
“Drecks-Fotze“, “Nazi-Schlampe“usw.? - Persönlichkeitsrecht abgeschafft
Verwahrlosung durch “Internetfreiheitâ
PC-Tastatur als Schwert - Symbolbild (Quelle: Pixabay)
GDN -
Das Urteil des Landgerichts Berlin im Falle der Grünen-Politikerin Renate Künast empört zu Recht die Gemüter - entspricht aber der kasuistischen Genese der letzten 10 Jahre: Unter der Prämisse einer geradezu grenzenlosen Internetfreiheit wurde das Persönlichkeitsrecht de iure geschliffen.
Nach einen aktuell bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Berlin wurde es als zulässige Meinungsäußerung bewertet, die Grünen-Politikerin Renate Künast in Internetforen etwa als “Drecks-Fotze“ zu titulieren. Hierzu ein Link:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/gericht-haelt-vulgaere-poebelei-fuer-rechtmaessig-kuenast-will-gegen-urteil-zu-facebook-beleidigung-vorgehen/25031946.html
https://www.tagesspiegel.de/berlin/gericht-haelt-vulgaere-poebelei-fuer-rechtmaessig-kuenast-will-gegen-urteil-zu-facebook-beleidigung-vorgehen/25031946.html
Hierdurch wurden die Anhänger/innen dieser Politikerin und ihrer Partei offenbar mobilisiert, wobei diese unterste Instanzentscheidung nun massiver Kritik ausgesetzt ist.
Ebenso war - rein rechtlich - es vor gut zwei Jahren gelagert, als das Landgericht Hamburg es als ebenso zulässige Meinungsäußerung auffasste, die AfD-Politikerin Alice Weidel im Fernsehen als “Nazi-Schlampe“ zu bezeichnen. Auch hierzu ein Link:
https://kreidfeuer.wordpress.com/2017/05/19/landgericht-hamburg-nazi-schlampe-ist-ok/
Ebenso war - rein rechtlich - es vor gut zwei Jahren gelagert, als das Landgericht Hamburg es als ebenso zulässige Meinungsäußerung auffasste, die AfD-Politikerin Alice Weidel im Fernsehen als “Nazi-Schlampe“ zu bezeichnen. Auch hierzu ein Link:
https://kreidfeuer.wordpress.com/2017/05/19/landgericht-hamburg-nazi-schlampe-ist-ok/
Der Verfasser ergreift keinerlei Partei für irgendwelche politischen Parteien oder deren Repräsentanten/innen, sondern thematisiert das Phänomen einer uferlosen Ausdehnung der Meinungsfreiheit im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht ausschließlich unter dem Aspekt eines “Social Engeniering“ als maßgebliche Aufgabe des Rechts sowie dessen Anwendung.
Schon vor 10 Jahren hat der Verfasser als vorwiegend im Persönlichkeits-, aber auch Werbe- und Markenrecht bundesweit in einer Vielzahl von Fällen tätiger Anwalt vor einer krassen Verrohung der zwischenmenschlichen Umgangsformen in den damals aufkommenden Sozialen Netzwerken des Internet eindringlich gewarnt.
Schon vor 10 Jahren hat der Verfasser als vorwiegend im Persönlichkeits-, aber auch Werbe- und Markenrecht bundesweit in einer Vielzahl von Fällen tätiger Anwalt vor einer krassen Verrohung der zwischenmenschlichen Umgangsformen in den damals aufkommenden Sozialen Netzwerken des Internet eindringlich gewarnt.
Wie auch vor einer dadurch aller Wahrscheinlichkeit nach beförderten gravierenden Brutalisierung des Umgangs der Menschen im Alltag miteinander.
Allerdings - vergeblich.
Der rechtspolitische Ansatz des Verfassers war es seit 2005, mit scharf formulierten Abmahnungen und ggf. Verfügungsanträgen mit spürbaren Streitwerten - genau solche Eskalationen - schnell und effektiv zu unterbinden: Um das Persönlichkeitsrecht der Menschen im Internet und der Verbraucher/innen im E-Commerce nachhaltig zu stärken; da er eine Überbetonung einer falsch verstandenen Freiheit (quasi zu menschenverachtendem oder betrügerischem Verhalten) zu erkennen meinte.
Allerdings - vergeblich.
Der rechtspolitische Ansatz des Verfassers war es seit 2005, mit scharf formulierten Abmahnungen und ggf. Verfügungsanträgen mit spürbaren Streitwerten - genau solche Eskalationen - schnell und effektiv zu unterbinden: Um das Persönlichkeitsrecht der Menschen im Internet und der Verbraucher/innen im E-Commerce nachhaltig zu stärken; da er eine Überbetonung einer falsch verstandenen Freiheit (quasi zu menschenverachtendem oder betrügerischem Verhalten) zu erkennen meinte.
Damals wurde bei Beleidigungen, vorsätzlich irreführenden Werbeangaben und Urheber- oder Markenverletzungen noch durch die Staatsanwaltschaften ermittelt. In gravierenden Fällen sogar mit der Verhängung von Zahlungsauflagen gegen Verfahrenseinstellung, Strafbefehlserlass oder sogar Anklageerhebung.
Sogar Hausdurchsuchungen Beschlagnahmen der IT-Infrastruktur hat der Verfasser als beratender Anwalt von Geschädigten wie auch Tätern/innen in den Jahren 2005 bis 2008 persönlich erlebt.
Drohende Verurteilungen wegen Vermögensdelikten mit karriereschädlichen Eintragungen im Bundeszentralregister bei mehreren tausend Euro Strafe schreckte die Leute ebenso ab, wie noch wesentlich höhere Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen.
Sogar Hausdurchsuchungen Beschlagnahmen der IT-Infrastruktur hat der Verfasser als beratender Anwalt von Geschädigten wie auch Tätern/innen in den Jahren 2005 bis 2008 persönlich erlebt.
Drohende Verurteilungen wegen Vermögensdelikten mit karriereschädlichen Eintragungen im Bundeszentralregister bei mehreren tausend Euro Strafe schreckte die Leute ebenso ab, wie noch wesentlich höhere Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen.
In dieser Zeit war eine Durchsetzung des Persönlichkeitsrecht, wie auch von Urheber(persönlichkeits)- und Kennzeichenrechten, wozu etwa auch Namen von Parteien, Stiftungen und Demo-Slogans oder Demo-Fotos gehören, noch rasch und unproblematisch möglich. Unter Zuhilfenahme von Gerichten und Staatsanwaltschaften konnten allzu forsch auftretende Delinquenten/innen schon noch zuverlässig eingebremst werden.
Im Zeitraum von 2007 bis 2009 wurde insoweit jedoch eine Trendwende ein geleitet: Und Zwar von der Politik. Verschärft wurde das durch das Wirken der Piratenpartei schubartig in den Jahren 2009 bis 2012. Und sämtliche damals im Bundestag vertretenden Parteien sind auf diesen Zug - ohne große Bedenken (und wohl auch ohne allzu viel Sachkunde und Hintergrundwissen) aufgesprungen. Dieses Phänomen setzt sich im Übrigen bis heute fort: Weil ja das Rechtsinstitut der Abmahnung praktisch abgeschafft werden soll - durch systematische Unterminierung desselben. Alle dem wird seit mindestens 10 Jahren auch von Branchenverbänden, Industrie- und Handelskammern und einer Vielzahl weiterer Initiativen konsequent Vorschub geleistet.
Hierauf hat die Rechtsprechung der zuständigen Kammern und Senate der Land- und Oberlandesgerichten reagiert: Und - auch mit explizter Billigung der Bundesgerichtshofes - das Persönlichkeitsrecht nahezu neutralisiert. Auch Aussagen, die vor 10 Jahren glasklar als Straftat definiert waren, werden heute als zulässige Meinungsäußerung von den zivilgerichtlichen Instanzgerichten abgesegnet. Und das wird seit mindestens 10 Jahren auch vom Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht durch entsprechende Grundsatzentscheidungen guttiert.
Und auf dieser kasuistischen Linie liegt auch die aktuelle Entscheidung im besagten Fall Künast, wie auch diejenige in der Causa Weidel aus dem Jahre 2017. Es geht hier nicht (nur) um die Grünen, die AfD, Linke oder Rechte, Frauenrechte oder Männerinteressen oder was sonst auch noch immer: Es geht um wesentlich fundamentalere Dinge: Nämlich den Wert der persönlichen Ehre, des persönlichen Intimschutzes oder auch Selbstbestimmungsrecht unter mannigfaltigen Gesichtspunkten, ja die körperliche und geistige Unversehrtheit.
Und - nicht zuletzt: Um die Würde des Menschen an und für sich. Denn auf nichts geringerem beruht das Persönlichkeitsrecht. Diese - höchsten Werte - wurden jedoch der Meinungsfreiheit im Internet im Verlauf der letzten 10 Jahre vor allem durch die Politik geopfert. Und der aktuelle Fall der Frau Renate Künast ist insoweit nur einer von hunderttausenden solchen Fällen - als Konsequenz der vorbeschriebenen gravierenden Fehlentwicklung.
weitere Informationen: https://www.wisuschil.de
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