Vermischtes
BGH hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf
Aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Es sei aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten derzeit nicht in dem für die Begründung eines dringenden Tatverdachts erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass Franco A. "tatsächlich in der ihm vorgeworfenen Weise ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitete", so die Karlsruher Richter. Die von den übrigen dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte ausgehende Straferwartung reiche nicht aus, um den Haftgrund der Fluchtgefahr zu begründen.
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