Technik
Innenministerium erwägt Grundgesetzänderung zur Cyberabwehr
GDN -
Im Bundesinnenministerium und dem ihm unterstehenden Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik wird eine Grundgesetzänderung erwogen, um bei der Cyberabwehr effektiver vorgehen zu können. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" (Freitag-Ausgabe) unter Berufung auf Berliner Sicherheitskreise.
Dabei geht es in erster Linie um das Ziel, aus Deutschland auf ausländische Server abgeflossene Daten löschen oder diese Server übernehmen zu können. Bisher ist das nach Angaben von Fachleuten rechtlich nicht möglich, da eine derartige Kompetenz das Polizei- und Ordnungsrecht berührt; und das ist Ländersache. "Die Sicherheitsbehörden haben ein Interesse daran, dass die Grundgesetzänderung kommt", heißt es in den Kreisen. Die Cyberabwehr wird sowohl privatwirtschaftlich als auch politisch immer wichtiger. Das wurde spätestens deutlich, als Unbekannte im Jahr 2015 das Netz des Bundestages hackten. Vermutet wird, dass der Angriff aus Russland gesteuert wurde. Die Urheber zweifelsfrei zu identifizieren, ist aber oft schwierig. Die offene Frage lautet, was getan werden muss, um den Sicherheitsbehörden einen Gegenangriff – auch Back hack genannt – zu erlauben in all den Fällen, in denen Klarheit herrscht, wohin sensible Daten abgeflossen sind. Hierzu halten Sicherheitsexperten eine Änderung der Verfassung für unumgänglich. Dafür wäre allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Der stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, kritisierte entsprechende Überlegungen. "Wir müssen endlich unsere digitale Infrastruktur härten und uns insgesamt sehr viel besser auf diesem Gebiet aufstellen", sagte er der "Frankfurter Rundschau". "Hierzu gehört die Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und klare Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung. Die Bilanz des Bundesinnenministeriums in diesem Bereich ist verheerend." Von Notz fügte hinzu: "Wer jetzt den Cyberkrieg anfangen und auf völlig unklarer Rechtsgrundlage Server im Ausland angreifen will, verkennt, dass er damit Teil des Problems und nicht Teil der Lösung ist." Denn wer die zivile Infrastruktur militarisiere, werde selbst zum Gefährder dieser Struktur, so der grüne Netzexperte. Überdies sei eine Zuordnung von Angriffen praktisch nie möglich.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.