Vermischtes

Bedford-Strohm sieht gesetzliche muslimische Feiertage skeptisch

Gläubige Muslime beim Gebet in einer Moschee
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, sieht die von Politikern angeregte Einführung gesetzlicher muslimischer Feiertage skeptisch. "Es gibt für Muslime auch heute bereits die Möglichkeit, sich an ihren Feiertagen frei zu nehmen. Das religiöse Leben und die Glaubensfreiheit für Muslime ist damit gewährleistet", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
Bedford-Strohm rief die Muslime in Deutschland dazu auf, "noch viel mehr als demokratisch-zivilgesellschaftliche Kraft" zu wirken. "Ein Islam, der sich im Einklang mit den Menschenrechten weiß, gehört zu Deutschland, aber ein fundamentalistischer nicht." Die Gleichsetzung aller Muslime mit Fundamentalisten sei unhaltbar. "Aber ich erwarte auch von jeder Religion, dass sie ihre eigenen Traditionen kritisch prüft, ob sie zum Hass aufrufen oder ob sie Kräfte des Friedens sind", sagte Bedford-Strohm. "Das ist auch für die christlichen Religionen immer eine Aufgabe gewesen. Eine Theologie, die zum selbstkritischen Umgang mit den eigenen Traditionen erzieht, ist in jeder Religion unerlässlich." Der EKD-Ratsvorsitzende zeigte Sympathie für den Vorschlag, den Reformationstag dauerhaft zu einem bundesweiten gesetzlichen Feiertag zu machen. "Zunächst einmal bin ich froh darüber, dass es 2017 so ist. Wenn es nun Stimmen aus der Politik gibt, das beizubehalten, bin ich natürlich nicht unglücklich darüber", sagte er. Das 500. Jubiläum der Reformation habe die Deutschen neugierig gemacht. Der Reformationstag sei ein Tag der Freiheit, sagte Bedford-Strohm. In Martin Luthers wichtigster Schrift, "Freiheit eines Christenmenschen", stecke die Ermutigung zur Zivilcourage. "Das brauchen wir heute auch, Mut, keine Angst vor Autoritäten, Zivilcourage in den öffentlichen Debatten." Zum Reformationsjubiläum 2017 ist der 31. Oktober zunächst nur einmalig ein allgemeiner Feiertag in ganz Deutschland. Normalerweise ist er es nur in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Entsprechende Überlegungen gibt es in Niedersachsen. Forderungen nach einem bundesweiten Feiertag waren aus mehreren Parteien gekommen.
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