Technik

Datenschützer kritisiert Bundeszuständigkeit bei "Facebook-Gesetz"

Computer-Nutzerin auf Facebook
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die Zuständigkeit des Bundes für die Umsetzung des Gesetzes gegen illegale Hasskommentare im Internet (NetzDG) scharf kritisiert. "Zur Durchsetzung der Regelungen und Verhängung von Bußgeldern in diesem sensiblen Bereich für die Meinungsfreiheit wäre eine regierungsunabhängige Stelle, wie die Landesmedienanstalten, weit besser als Aufsichtsbehörden geeignet als das Bundesamt für Justiz", sagte Caspar dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).
Ebenfalls kritisch sieht der Datenschützer, dass im NetzDG keine "Evaluierungsklausel" eingefügt worden sei. "Dennoch halte ich eine unabhängige Evaluation für alternativlos", sagte er. Ein "gesetzgeberisches Nachsteuern" sei dann immer noch möglich. "Gleichwohl sollte eine neue Koalition das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht gleich wieder aufheben", fügte Caspar hinzu. Das Gesetz sei erlassen worden, nachdem über Jahre hinweg die Netzwerkbetreiber zu einem wirksamen Vorgehen gegen Fake News und Hate Speech "nicht wirklich willens" gewesen seien. "Wer nicht zur eigenverantwortlichen Selbstkontrolle bereit ist, darf sich nicht wundern, wenn die Vorgaben am Ende unmittelbar per Gesetz erfolgen." Caspar riet daher dazu, zunächst abzuwarten, wie sich die Regelungen in der Praxis bewährten und ob die von den Kritikern befürchteten negativen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit tatsächlich einträten. "Ich gehe hiervon nicht aus", sagte Caspar. "Das Gesetz statuiert keine neuen Löschpflichten, sondern hat deren effektive Umsetzung zum Gegenstand." Gerade gegenüber den wenigen Betreibern der vom Gesetz regulierten Plattformen wäre es aus Sicht Caspars "ein fatales Zeichen, erreichte Vorgaben zur Kontrolle, bevor sie in der Praxis wirksam werden, ersatzlos einzukassieren". Die Erfahrung in diesem Bereich zeige, dass "ohne Druck auf die verantwortlichen Stellen Compliance kaum herstellbar" sei. "Dieser Druck sollte daher zunächst einmal aufrechterhalten werden."
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