Vermischtes
Zahl der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung 2016 gestiegen
GDN -
Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2016 rund 136.900 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt: Dies bedeutet einen Anstieg um 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 21.600 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung").
Hier gab es gegenüber 2015 einen Anstieg um 3,7 Prozent. Bei 24.200 Verfahren (+ 0,1 Prozent) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden ("latente Kindeswohlgefährdung"). In rund 46.600 Fällen (+ 8,0 Prozent) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (44.500) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+ 7,8 Prozent). Die meisten der rund 45.800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (61,1 Prozent). In 28,4 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas seltener (25,7 Prozent) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 Prozent der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,2 Prozent), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel (19,4 Prozent) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,7 Prozent beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,7 Prozent an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,0 Prozent. Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 22,1 Prozent der Verfahren, teilten die Statistiker weiter mit. Bei 12,9 Prozent kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,6 Prozent waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,4 Prozent) erhielten die Jugendämter anonym.
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