Vermischtes

Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen

Polizei in einer Fußgängerzone
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Bundespolizei darf aus rechtlichen Gründen keine Elektroschocker einsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, berichtet der "Spiegel".
Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führen zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ein solcher Eingriff bedürfe einer Rechtsgrundlage. Elektroschocker gehörten nicht zu den "dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen". Für deren Einsatz sei mithin eine Gesetzesänderung notwendig. In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte.
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