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Urteil: Böhmermanns "Schmähkritik" darf nur teilweise veröffentlich

GDN - Bestimmte Passagen der "Schmähkritik" von TV-Moderator Jan Böhmermann dürfen weiterhin nicht veröffentlicht werden. Das entschied das Hamburger Landgericht am Freitag und gab damit einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen statt.
Erdogan ist der Meinung, das Gedicht sei nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt und will es vollständig verbieten lassen. Nach der Veröffentlichung war ein Strafverfahren gegen Böhmermann angelaufen, das mittlerweile eingestellt wurde. Bis zum heutigen Urteil war die Veröffentlichung der Schmähkritik mit einer Eilentscheidung untersagt worden. Das Urteil des Hamburger Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.
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