Technik

Grüne: Verbraucher bei Telefonanbieterwechsel weiter benachteiligt

Frau mit Telefon am Ohr
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Grünen sehen die Verbraucher beim Telefonanbieterwechsel nach wie vor benachteiligt und fordern ein härteres Durchgreifen der Bundesnetzagentur. "Viel zu oft kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten beim Telefonanbieterwechsel nicht nach", sagte die Sprecherin für Verbraucherpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Nicole Maisch, dem "Handelsblatt".
Leidtragende seien Verbraucher, die tagelang ohne Anschluss dastünden. "Doch statt Sanktionen auszusprechen, schaut die Bundesnetzagentur dem Treiben der Unternehmen weitestgehend tatenlos zu", kritisierte Maisch. So sei im vergangenen Jahr kein Bußgeldverfahren gegen ein Telekommunikationsunternehmen geführt worden. "Die Bundesregierung kann nicht so tun, als wäre das Problem aus der Welt", betonte die Grünen-Politikerin. "Ziel muss es sein, für einen reibungslosen Wechsel zu sorgen und so auch den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu stärken." Laut Bundeswirtschaftsministerium ist etwa im Februar 2015 ein Bußgeldverfahren abgeschlossen worden. "Die Bundesnetzagentur hat gegen die großen Telefonanbieter Bußgeldverfahren geführt und Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro verhängt", heißt es in einer der Zeitung vorliegenden Ministeriumsantwort auf eine schriftliche Frage der Grünen. "Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Gesamtbeschwerdeaufkommens beim Anbieterwechsel." Das Ministerium betont indes auch, dass nicht in jedem Einzelfall ein "Ordnungswidrigkeitenverfahren" eingeleitet worden sei, sondern "zahlreiche Beschwerdefälle zum Bestandteil der Verfahren gemacht wurden". Es sei der Bundesnetzagentur zudem "nicht ohne weiteres möglich, die Verantwortlichkeiten für die entstandenen Probleme im Wechselprozess vorab zweifelsfrei zu identifizieren". Vielmehr könnten sämtliche Teilnehmer am Anbieterwechselprozess – aufnehmendes wie abgebendes Unternehmen sowie der Vorleister, aber auch der Kunde selbst zu Problemen beim Wechselprozess beitragen. Die weitere Entwicklung werde aber "genauestens" verfolgt. "Es werden weitere Bußgeldverfahren durchgeführt, sollte sich die Situation nicht, wie erhofft, weiterhin positiv entwickeln."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.