Technik
Drogenbeauftragte will Altersfreigabe für Onlinespiele ändern
GDN -
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), will die Altersfreigabe für Onlinespiele ändern: "Die Altersfreigabe ab Null vermittelt den falschen Eindruck, die Spiele seien schon für Kleinkinder geeignet", sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Da müssen wir ran. Eltern brauchen eine verständliche Orientierung", so Mortler.
"Kein Kleinkind braucht ein Tablet, Smartphone oder einen Computer." In diesem Alter gehe es darum, die reale und nicht die virtuelle Welt zu erobern. "Ruhigstellen per Computerspiel, das geht gar nicht", mahnte Mortler. Sie fordert darüber hinaus, die Maßstäbe für die Einstufung der Spiele zu ändern: "Bei den Alterseinstufungen von Spielen darf es in Zukunft nicht nur um Gewalt und Sexualität gehen." Sie setze sich dafür ein, dass auch das Thema "Suchtpotential" berücksichtigt wird. Dies betreffe insbesondere die Mechanismen bei Onlinespielen, die Kinder und Jugendliche dazu verleiten würden, immer weiter spielen zu wollen. Viele Spiele wiesen sehr gut erkennbare Belohnungs- und Bestrafungsmechanismen auf. "Wer den Rechner abschaltet, verliert in der virtuellen Welt Punkte, Ansehen oder sogar das Leben seines Avatars, wer online bleibt, am besten rund um die Uhr, wird zum digitalen Helden", kritisierte die Drogenbeauftragte. Internetabhängigkeit, insbesondere die Abhängigkeit von Online-Games und Social Media, sei heute keine Randerscheinung mehr, es geht um ein Massenphänomen, warnte Mortler. Ende September hatte der nationale Drogen- und Suchtrat der Politik Korrekturen empfohlen: "Da nach der bestehenden wissenschaftlichen Kenntnislage die frühkindliche Computerspielnutzung kritisch ist, sollte die Altersfreigabe `Ab 0 Jahren` überprüft werden", hieß es in einem Beschluss der Experten. Bislang gibt es fünf offizielle Altersstufen: Computerspiele werden danach ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren freigegeben. Zuständig für die Einstufung ist die freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK). Staatliche Vertreter erteilen am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.