Technik
Zeitungsverleger begrüßen Urteil zur Tagesschau-App
GDN -
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln begrüßt, wonach "das nichtsendungsbezogene Angebot der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich" sei und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße. "Das Kölner OLG verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit diesem Urteil, sich künftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Köln.
Zwar sei es der ARD selbstverständlich unbenommen, eine Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben. Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verbot der Presseähnlichkeit von nichtsendungsbezogenen öffentlich-rechtlichen Internetangeboten mit Blick auf jede einzelne Ausgabe zu beachten sei. Die acht klagenden Zeitungsverlage sehen in der kostenlosen Tagesschau App eine Wettbewerbsverzerrung.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.