Technik
Innenministerium genehmigt Bundestrojaner-Einsatz
Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, könne der Bundestrojaner nun jederzeit zum Einsatz kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 die Online-Durchsuchung mittels einer Überwachungssoftware zwar gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft: So müssen Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen. Die Grünen hatten "erhebliche Zweifel" daran geäußert, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Bundestrojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. "Die Bundesregierung muss die Rechtmäßigkeit des Einsatzes und die Verfassungskonformität des Programms nachweisen. Dies geht nur, wenn der dem Programm zugrundeliegende Quellcode offengelegt wird", erklärte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher für Netzpolitik. "Bezüglich der Verfassungskonformität der `Online-Durchsuchung` bestehen seit Jahren erhebliche Zweifel. Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten."
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