Technik
Online-Broker Flatex verlässt Einlagensicherungsfonds
GDN -
Der Online-Broker Flatex verlässt den deutschen Einlagensicherungsfonds. "Wir werden noch dieses Jahr kündigen", sagte Frank Niehage, Vorstandschef der Flatex-Mutter Fintech Group, der "Welt".
Damit sind Kundengelder spätestens Ende Januar nur noch im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von 100.000 Euro geschützt - Kunden, die mehr Geld auf dem Konto haben, gehen im Insolvenzfall leer aus, schreibt die Zeitung. Bislang bekäme jeder Flatex-Kunde Einlagen bis zu einer Höhe von 3,752 Millionen Euro ersetzt. "Die Mitgliedschaft kostet nur viel Geld, bringt für 95 Prozent unserer Kunden aber keinen Nutzen", sagte Niehage der "Welt". Daher habe man sich entschieden, die Flatex-Bank BIW aus dem Sicherungsfonds herauszunehmen. So spare man jährlich rund eine Million Euro für die Mitgliedschaft im Bankenverband. Zumal nur wenige der 140.000 Flatex-Kunden mehr als 100.000 Euro auf dem Verrechnungskonto für Wertpapiertransaktionen hätten. Niehage erwartet keine Kundenflucht nach dem Austritt, keinen Abfluss größerer Summen. Gerüchten, die BIW-Bank komme einem Rauswurf durch den Einlagensicherungsfonds zuvor, trat Niehage entgegen. "Uns droht mitnichten der Rauswurf", sagte er. Der Manager räumte allerdings ein, dass die schwache Eigenkapitalausstattung der Bank seit Jahren ein Streitpunkt zwischen Bank und Fonds ist und es deshalb entsprechende Auflagen gebe. Niehage verwies darauf, dass sich das Verhältnis von Kundeneinlagen zu Eigenkapital noch in diesem Jahr verbessern werde. Die Kapitalerhöhung sei fast abgeschlossen, das Eigenkapital der BIW Bank werde um 15 Millionen Euro auf 34 Millionen Euro steigen. "Wir kündigen also aus einer Position der Stärke heraus", sagte der Fintech-Chef der "Welt". Ob das künftige Eigenkapitalniveau dem Einlagensicherungsfonds gereicht hätte, ist unklar. Der Bundesverband deutscher Banken wollte sich auf Anfrage der "Welt" zu dem Fall nicht äußern.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.