Technik

NSA-Selektoren: G10-Kommissions-Chef bestätigt Verfassungsklage

GDN - Der Vorsitzende der G10-Kommission des Bundestags, Andreas Schmidt (CDU), hat bestätigt, dass die Kommission beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Einsichtnahme in die NSA-Selektorenlisten klagt. "Das stimmt", sagte er der "Frankfurt Rundschau" (Donnerstagausgabe).
"Aber es war keine einstimmige Entscheidung. Das muss ja auch nicht." Auf die Frage, ob er selbst gegen die Klage votiert habe, antwortete Schmidt: "Dem würde ich nicht widersprechen. Doch es gab keinen Streit." Verschiedene Medien hatten zuvor berichtet, dass sich die Mitglieder der Kommission auf diese Weise ein eigenes Bild von der Bad Aiblinger Selektorenliste des US-Geheimdienstes NSA verschaffen wollten. Dem Gremium gehören vier Mitglieder an.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.