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Künast kritisiert Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Eiltempo

Renate Künast
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), kritisiert heftig, dass die Große Koalition das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits an diesem Freitag endgültig verabschieden will. Künast sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe), dass Verhalten der Koalition sei "zum Wahnsinnigwerden": "Schwerste Grundrechtseingriffe" würden "im Eiltempo durch den Bundestag gejagt".
Das sei "nicht nur gegenüber dem Parlament respektlos", sondern auch gegenüber allen Bürgern, die "sich zurecht Sorgen machen, was mit ihren Daten passiert", so Künast. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Künast griff den Justizminister deshalb auch direkt an. "Maas hatte den Mund gespitzt - aber als es darum ging, das Lied der Grundrechte zu pfeifen, ist er vom Ast gefallen", sagte Künast. Das gelte auch für die gesamte SPD, die in dem Streit um die Vorratsdatenspeicherung "umgefallen" sei. Gegner der neuen Speicherpflicht riefen zu einer Mahnwache vor dem Bundestag am Freitagmorgen auf. Der Gesetzentwurf von Maas verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. Im Jahr 2007 hatte die damalige Große Koalition bereits ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Dieses wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen. Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof dann auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Mit ihrem Gesetz unternimmt die Große Koalition nun einen neuen Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf von Maas zieht allerdings engere Grenzen als das vom Verfassungsgericht verworfene Gesetz.
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