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Täuschungen bei Lebensmitteln: Schmidt will Verbraucher besser informieren
Dabei soll auch auf die betroffenen Unternehmen Rücksicht genommen werden. So sollen im Internet veröffentlichte Informationen über Verstöße nach sechs Monaten gelöscht werden. Zudem sei eine Härtefallklausel vorgesehen, die Unternehmen im Einzelfall vor dem Internetpranger bewahren kann. "Die Verbraucher haben einen Anspruch auf verlässliche Informationen über das, was in Lebensmitteln steckt und ob die Unternehmen sich an die rechtlichen Vorgaben halten", sagte Schmidt der "Welt". Seit 2012 sind die Länder verpflichtet, schwere Verstöße zum Beispiel gegen Hygienevorschriften zu veröffentlichen. Die Umsetzung scheiterte aber bislang, weil der entsprechende Passus im Lebensmittelgesetzbuch von mehreren Gerichten als nicht verfassungskonform eingestuft wurde. Schmidt sagte der "Welt", er sei zuversichtlich, dass der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf "einen rechtssicheren Vollzug" ermögliche. Mit der Androhung eines Internetprangers wollen Bund und Länder Lebensmittelbetriebe dazu bringen, sich konsequenter an die Vorschriften zu halten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen ist auch Thema auf der Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern, die am Mittwoch in Osnabrück beginnt. Die Ländern fordern die Einführung einer sogenannten Hygieneampel mit einer Skala von grün bis rot.
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