Gesundheit
Zeitung: Regeln für Feststellung des Hirntods werden strenger
Demnach hat das Bundesgesundheitsministerium die vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer (BÄK) erarbeiteten neuen Richtlinien vor kurzem genehmigt. Damit werden die Anforderungen an Ärzte, die den Hirntod feststellen dürfen, erheblich strenger. Einer der zwei Ärzte, die dafür erforderlich sind, muss künftig ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, schreibt die SZ. Die alte Richtlinie aus dem Jahr 1997 hatte lediglich "eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen" verlangt. Neu ist auch, dass die Krankenhäuser, in denen die Hirntoddiagnostik stattfindet, stärker in die Pflicht genommen werden. Diese müssten "Verfahren zur Qualitätssicherung vorhalten", heißt es jetzt. Dabei ist es den Häusern allerdings freigestellt, welche Verfahren sie anwenden. Dies könne "im Rahmen von freiwilligen Verfahren, ärztlichen Qualitätszirkeln oder internen Audits umgesetzt werden", heißt es in der Richtlinie. Kritikern sind die neuen Regeln nicht scharf genug. Die nicht näher definierte Qualitätssicherung in den Kliniken solle wohl nur eine flächendeckende Statistik mit größerer Aussagekraft über die Fehler in der Hirntoddiagnostik verhindern, sagte der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis der SZ, der viele Jahre geschäftsführender Arzt der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) war und sich seit langem für mehr Qualität in der Hirntoddiagnostik einsetzt. Die neue Facharzt-Regelung begrüßte Gubernatis. Allerdings vermisst er auch hier konkretere Anforderungen. Eine Zusatzqualifikation oder ein Nachweis, dass die Ärzte, die den Hirntod feststellen, die entsprechenden Kenntnisse auch besitzen, werde weiterhin nicht gefordert, kritisierte Gubernatis. "Damit sind die Nachbesserungen aus meiner Sicht nicht ausreichend." An der Verlässlichkeit der Hirntod-Feststellung in deutschen Krankenhäusern hatte es zuletzt immer wieder Kritik gegeben. Mehrere Zwischenfälle wurden bekannt, bei denen Ärzte den Hirntod von Organspendern nicht nach den vorliegenden Richtlinien festgestellt hatten und die Körper der Betroffenen zur Organentnahme freigegeben hatten. Daran waren auch immer wieder Fachärzte für Neurologie oder Neurochirurgie und auch Universitätsklinika beteiligt. Erst im Dezember 2014 war es in Bremerhaven zu einem schweren Zwischenfall gekommen, als die schon laufende Organentnahme bei einer Frau durch einen Mitarbeiter der DSO gestoppt wurde, weil der Hirntod nicht fachgerecht festgestellt worden war. Lebenden seien aber in keinem Fall Organe entnommen worden, hatte die BÄK stets versichert. Das Bundesgesundheitsministerium wollte die überarbeitete Richtlinie auf Anfrage nicht bewerten.
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