Technik
Oettinger will Urheberschutz in EU auf hohem Niveau vereinheitlichen
GDN -
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger will den europäischen Urheberrechtsschutz auf hohem Niveau vereinheitlichen. Dem schnellen Ende jeglicher Schranken für die Übertragung von Filmen, Fernsehsendungen oder Fußballspielen in der EU (Geoblocking) erteilte Oettinger im Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagausgabe) aber eine Absage.
"Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten", sagte er. "Ich will daher prüfen, was eine Öffnung etwa für die Filmwirtschaft bedeutet." Es könne nicht sein, dass die Kleineren die Verlierer seien und nur die Großen in einem größeren Markt bestünden. "Wir wollen ja unsere kulturelle Vielfalt bewahren", sagte der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident. Derzeit verhindert das Geoblocking im Internet häufig, dass Filme oder Sportereignisse im Netz angeschaut werden können, wenn der Nutzer aus dem Ausland darauf zurückgreifen will. Oettinger distanziert sich mit seinen Äußerungen von dem in der Europäischen Kommission für die digitale Agenda verantwortlichen Vizepräsidenten Andrus Ansip. Dieser hatte sich Mitte vergangener Woche mit klaren Worten gegen das Geoblocking ausgesprochen. "Ich hasse es", hatte der Este gesagt. "Ich hasse meinen Wecker morgens um fünf Uhr", hielt Oettinger dem entgegen. Ein fester Bestandteil des Urheberrechts ist nach Ansicht Oettingers die Schaffung eines europäischen Leistungsschutzrechtes. Das Leistungsschutzrecht soll verhindern, dass Anbieter von Suchmaschinen wie Google News auf Pressetexte zugreifen, damit wirtschaftliche Gewinne erzielen, die Presseverlage aber nicht beteiligen. "Wenn wir das auf EU-Ebene einführen würden, müsste Google einlenken", sagte Oettinger angesichts der Erfahrung mit der Einführung eines nationalen Leistungsschutzrechts in Deutschland und Spanien. Oettinger sprach sich weiter dafür aus die Regulierung der Telekomkonzerne zu lockern. Die EU müsse sie damit in die Lage versetzen, die nötigen Investitionen in den Breitbandausbau zu leisten. Bestimmte Dienste von allgemeinem Interesse sollen Vorfahrt im Internet erhalten. Die Anbieter müssten dazu aber nachweisen, dass sie den Dienst ansonsten nicht anbieten könnten. Ansonsten will Oettinger aber am Prinzip der Netzneutralität festhalten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.