Auto/Motor
NRW-Verkehrsminister fordert regelmäßige Sehtests für Autofahrer
GDN -
NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) fordert regelmäßige Sehtests für Autofahrer. "Begrüßen würde ich einen verpflichtenden Sehtest alle 15 Jahre in Verbindung mit der künftig notwendigen Erneuerung des Führerscheindokuments", sagte Groschek der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Montagausgabe).
Aufzeichnungen der Landesverkehrswacht belegten, dass sich das Sehvermögen in allen Altersgruppen schnell verändern könne. Weil es derzeit für eine Pflicht zu Sehtests keine Mehrheit in der Verkehrsministerkonferenz gibt, appellierte Groschek an Autofahrer, freiwillig an Sehtests bei Augenärzten, Optikern oder Verkehrswachten teilzunehmen. Forderungen von Unfallforschern nach einem verpflichtenden "Führerschein-Check" für Senioren ab 75 lehnte Groschek ab. "Das käme einer Stigmatisierung gleich, weil Ältere statistisch im Verkehr nicht negativ auffallen - im Gegensatz zu Fahranfängern zwischen 18 und 24 Jahren." Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass 70- bis 75-jährige Autofahrer, die an einem Unfall beteiligt waren, in 64 Prozent der Fälle Unfallverursacher waren. Bei den über 75-Jährigen wurde sogar drei von vier unfallbeteiligten Fahrern die Hauptschuld zugewiesen. Die Unfallforschung der deutschen Versicherungswirtschaft spricht sich deshalb für einen verpflichtenden Praxistest für alle Senioren ab 75 Jahren aus. Der Fahrlehrer soll eine Empfehlung aussprechen - ob der Senior seinen "Schein" abgibt, entscheidet er selbst. NRW-Verkehrsminister Groschek lehnt pauschale Altersgrenzen aber ab und baut dagegen auf die Vernunft der Senioren. "Sehr oft helfen älteren Menschen auch ein paar Übungsstunden, damit sie sich im Straßenverkehr wieder sicherer bewegen können", sagte der Minister. "Ich setze darauf, dass die allermeisten ihre Fähigkeiten selbst einschätzen und sich im Zweifel nicht mehr hinters Steuer setzen." Nach Zahlen des NRW-Innenministeriums ist die Zahl der Unfälle älterer Autofahrer zwischen 2009 und 2013 um drei Prozent angestiegen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.