Auto/Motor
Datenschützer kritisieren Zeitraum der Datenspeicherung bei Mautsystem
GDN -
Zahlreiche Landesdatenschützer sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßkuhl (CDU) haben davor gewarnt, dass bei einem künftigen Mautsystem die bei Kontrollen registrierten Autokennzeichen möglicherweise sehr lange gespeichert werden. "Das geplante System erlaubt lückenlose Überwachung", sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, Vorsitzender der Datenschutzkonferenz, der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, ergänzte: "Es können Daten bis zu 13 Monate gespeichert werden. Darum sind detaillierte Bewegungsprofile möglich." Die bisherige Vorlage zum Mautgesetz sieht vor, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei einer Mautkontrolle registrierte Kennzeichen eines Wagens "zum Zweck der Erstattung" speichert. Damit soll geklärt werden können, ob Rückzahlungsforderungen eines Autofahrers auf die Maut (jeweils für ein Jahr zu zahlen) berechtigt sind. Diese Rückforderungen können laut Gesetzentwurf bis zu einen Monat nach Ablauf der einjährigen Mautgültigkeit geltend gemacht werden, wenn ein Autofahrer seinen Wagen gar nicht genutzt oder nicht auf mautpflichtigen Straßen bewegt hat.
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