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Hessisches Landesarbeitsgericht erlaubt GDL-Streik
GDN -
Das hessische Landesarbeitsgericht hat den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn (DB) am Freitag für rechtens erklärt. Damit scheiterte die DB, die den Streik per einstweiliger Verfügung gerichtlich beenden lassen wollte, auch in zweiter Instanz, nachdem zuvor bereits das Arbeitsgericht Frankfurt den Ausstand für rechtmäßig erklärt hatte.
Der wegen des Streiks der GDL geltende Ersatzfahrplan bei der Bahn läuft nach Unternehmensangaben "weiterhin zuverlässig und stabil". Die Verbindung Köln/Düsseldorf-Berlin mit dem größten Aufkommen an Reisenden werde weiterhin stündlich angeboten, teilte die Bahn am Freitag mit. Auf den Nord-Süd-Verbindungen Basel-Berlin und Hamburg-Zürich verkehren die Züge im Zwei-Stunden-Takt. Bundesweit böten die Fernzüge in der ganz überwiegenden Anzahl freie Sitzplatzkapazitäten. Zu überfüllten Zügen sei es trotz des reduzierten Angebotes bislang nur vereinzelt gekommen, teilte die DB weiter mit. Die GDL lehnte unterdessen eine Streikpause für die Einheitsfeier in Berlin ab: Die DB hatte vorgeschlagen, zur Einheitsfeier am Sonntag den Berlin-Verkehr zum Wochenende vom Streik auszunehmen. Der Streik der Lokführer soll noch bis zum Montagmorgen 04:00 Uhr andauern.
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