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DGB will Steuerförderung für Teilrente ab 60
GDN -
Um den flexiblen Übergang vom Beruf in den Ruhestand attraktiver zu machen, sollen nach Vorstellungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Abschläge bei einer vorzeitigen Teilrente indirekt aus Steuermitteln ersetzt werden. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" (Dienstagausgabe) will der DGB-Bundesvorstand am Dienstag ein überarbeitetes und präzisiertes Konzept seines Flexi-Renten-Vorschlags beschließen.
Demnach würden Arbeitnehmer, die 35 Versicherungsjahre und einen unbefristeten Teilzeitvertrag vorweisen können, künftig bereits mit 60 Jahren - statt wie bislang mit 63 Jahren - eine Teilrente in Anspruch nehmen können. Der DGB strebt an, dass die dabei fälligen Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr von den Arbeitgebern übernommen werden. Dies könnte per Tarifvertrag geregelt werden. Gleichzeitig soll aber das Einkommensteuergesetz geändert werden. Laut des Zeitungsberichts will der DGB die Abschlag-Kompensationen der Betriebe dann wie Sozialabgaben voll von der Steuer befreien lassen. Bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stößt der Vorstoß auf Ablehnung: Angesichts der demografischen Entwicklung wäre eine Teilrente ab 60 "vollkommen kontraproduktiv", sagte ein BDA-Sprecher. Am Dienstag berät die Koalitionsarbeitsgruppe zur Flexi-Rente über mögliche Gesetzesinitiativen.
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