Auto/Motor
Bericht: KFZ-Kennzeichen werden bundesweit massenhaft erfasst
Mehrere Datenschutzbehörden sähen diese Praxis kritisch. Eine eindeutige rechtliche Handhabe gebe es derzeit allerdings nicht. Betroffene Autofahrer wüssten häufig nicht, dass ihre Kennzeichen erfasst und ihre Daten gespeichert werden. Unklar sei zudem, wie lange die Daten gesichert blieben und wer darauf Zugriff habe. Für den Einsatz solcher Anlagen durch private Betreiber gebe es bislang keine gemeinsame Linie der zuständigen Landesbehörden. In vielen Ländern hätten die Datenschützer noch keine derartigen Fälle geprüft. Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein erklärte auf Anfrage von NDR und SZ, dass die automatisierte Erfassung von KFZ-Kennzeichen in Parkhäusern und bei der Zufahrt zu Campingplätzen einer ersten Einschätzung nach datenschutzrechtlich nicht legitimiert sei. Die existierenden Ein- und Ausfahrtkontrollen stellten eine Bezahlung und damit die berechtigten Unternehmensinteressen sicher, so die schleswig-holsteinischen Datenschützer. Andere Länder wie Niedersachsen, Berlin oder Bayern haben dagegen vereinzelt in den vergangenen Jahren Kennzeichen-Erfassungs-Systeme überprüft und unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet - beispielweise, um Manipulationen von Parkzeiten zu unterbinden, berichten NDR und SZ. 2008 hat das Bundesverfassungsgericht der Polizei untersagt, zu Fahndungszwecken massenhaft Autokennzeichen zu erfassen und zu speichern. Der Verkauf von Kennzeichen-Erfassungs-Systemen sei in den vergangenen Jahren allerdings deutlich angestiegen. Dutzende Hersteller böten sie an. Einer von ihnen habe nach eigenen Angaben mittlerweile 80 Campingplätze in Deutschland ausgestattet. Ein anderer Produzent teilte NDR und SZ mit, dass sie in diesem Jahr bereits etwa 200 Parkhäuser und Parkplätze mit Kennzeichen-Erfassungssystemen ausgerüstet hätten. Die Nachfrage sei extrem hoch. In Nordrhein-Westfalen werde die Praxis nun erstmals untersucht. Nils Schröder von der zuständigen Datenschutzbehörde warnt, mit einem Autokennzeichen lasse sich der Name des Halters leicht herausfinden. Deshalb sei ein Nummernschild besonders schutzwürdig, sagte Schröder. Auch in Hamburg werde zurzeit das erste Parkhaus überprüft. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagte, dass seine Behörde den dortigen Einsatz der Erfassungs-Technik als problematisch erachte. Beispielsweise liege von den Dauerparkern keine Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten vor.
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