Reisen
EU senkt die Preisobergrenzen für das Datenroaming
Datenabrufe im Urlaub werden günstiger
Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN -
Ab 1. Juli 2014 senkt die EU die der Preisobergrenzen für das Datenroaming in Mobilfunknetzen um 50 % gegenüber dem letzten Sommer! Der Download von Karten, Videos und Mails sowie die Nutzung sozialer Netzwerke werden auf Reisen innerhalb der EU sogar noch billiger.
Zudem können Mobilfunkanbieter in Europa ihren Kunden vor Antritt einer geplanten Reise besondere Roamingangebote machen. Den Mobilfunkbetreibern steht auch offen, sofern dies möglich ist, für Datendienste, wie zum Beispiel dem Senden und Empfangen von E-Mails, dem Abrufen von Online-Nachrichten, das Uploaden von Fotos und das Ansehen von Videos, einen lokalen Mobilfunkanbieter in Ihrem Urlaubsland frei zu wählen. Die Kunden können im Vorfeld die Roamingangebote vergleichen und die attraktivsten Angebote und Preise für sie auswählen, während sie auf Reisen sind.
Neelie Kroes (@NeelieKroesEU), für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: “Diese deutliche Senkung der Datenroamingpreise wird sich in diesem Sommer für uns alle spürbar auswirken. Aber das ist noch nicht alles: Warum sollten wir überhaupt auf einem Binnenmarkt Roamingaufschläge bezahlen? Ich hoffe, dass wir bis Ende dieses Jahres eine Einigung über die vollständige Abschaffung der Roamingaufschläge erzielen werden - das Parlament hat seinen Teil dazu beigetragen, jetzt ist es an den Mitgliedstaaten, alles unter Dach und Fach zu bringen!“
Rückblick; ihren Höchststand hatten die Roamingaufschläge im Jahr 2007. Die EU beschloss dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Mit Erfolg, denn von 2007 bis 2014 sind die Kosten für die Roamingdienste im Durchschnitt zwischen 80 und 90 % gefallen.
Doch die Sache hat noch eine andere Seite. Denn auch wenn die Kosten der Roaminggebühren für Endnutzer durch einen Gesetzesbeschluss gefallen sind, bedeutet dies nicht unbedingt, dass auch die ausländischen Dienste, welche die Mobilfunkanbieter für ihre Kunden in Anspruch nehmen und bezahlen müssen, auch günstiger werden. Es besteht daher durchaus die Möglichkeit, dass die Mobilfunkbetreiber diese Kosten auf alle ihre Kunden übertragen, zum Beispiel mit der Anhebung der monatlichen Tarife.
Doch die Sache hat noch eine andere Seite. Denn auch wenn die Kosten der Roaminggebühren für Endnutzer durch einen Gesetzesbeschluss gefallen sind, bedeutet dies nicht unbedingt, dass auch die ausländischen Dienste, welche die Mobilfunkanbieter für ihre Kunden in Anspruch nehmen und bezahlen müssen, auch günstiger werden. Es besteht daher durchaus die Möglichkeit, dass die Mobilfunkbetreiber diese Kosten auf alle ihre Kunden übertragen, zum Beispiel mit der Anhebung der monatlichen Tarife.
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