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Vorratsdatenspeicherung in Österreich gestoppt
Datenschützer freuen sich
Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN -
Für Datenschützer ist es ein Erfolg auf ganzer Linie. Denn der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzte der Sammelbegeisterung der Regierung nun ein Ende. Rückblick; Bereits am 1. April 2012 wurde in Österreich die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt.
Die Regierung hatte mit der Begründung mittels der Vorratsdatenspeicherung Kriminelle besser verfolgen zu können dieses umstrittene Gesetz bereits 2012 umgesetzt. Seither wurden sämtliche Telefon, SMS- und Internetnutzerdaten aller Bürger überwacht und archiviert.
Nun kam jedoch am 27.Juni 2014 der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu dem Urteil, dass die Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht verfassungskonform ist und mit sofortiger Wirkung gestoppt werden muss. Dies bedeutet, dass ab sofort keine Daten mehr gespeichert werden dürfen.
Nun kam jedoch am 27.Juni 2014 der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu dem Urteil, dass die Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht verfassungskonform ist und mit sofortiger Wirkung gestoppt werden muss. Dies bedeutet, dass ab sofort keine Daten mehr gespeichert werden dürfen.
Begründet hatte der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung damit, dass dieses Gesetz dem Grundrecht auf Datenschutz und dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, wiederspricht.
Zudem begründeten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung damit, dass es sich dabei um einen "gravierenden Eingriff in die Grundrechte" handelt, die mit der Menschenrechtskonvention nicht im Einklang stehen. Aber die Verfolgung mittels Vorratsdaten seitens der Regierung sei zudem auch zu breit gestreut. Aus diesem Grund kann die Vorratsdatenspeicherung auch nicht gezielt zur Verbrechensbekämpfung beitragen.
Zudem begründeten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung damit, dass es sich dabei um einen "gravierenden Eingriff in die Grundrechte" handelt, die mit der Menschenrechtskonvention nicht im Einklang stehen. Aber die Verfolgung mittels Vorratsdaten seitens der Regierung sei zudem auch zu breit gestreut. Aus diesem Grund kann die Vorratsdatenspeicherung auch nicht gezielt zur Verbrechensbekämpfung beitragen.
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