Technik

Einigung bei den Verhandlungen über die Sonnensteuer erzielt

Keine Steuer für Photovoltaik


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Bei den Verhandlungen zur Sonnensteuer wurde am 21. März eine Einigung erzielt. Bundeminister Rupprechter, der sich in der Regierung für eine Regelung eingesetzt hat, bei der es keine Sonnensteuer gibt, hat sich erfolgreich durchgesetzt.
Damit wird der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen weiter vorangetrieben. Denn der für den Selbstbehalt erzeugte Strom bleibt in Zukunft steuerfrei. Im Klartext bedeutet dies, dass die bisherige Grenze von 5.000 kWh auf 25.000 kWh angehoben wurde. Der bis dahin für den Eigenbedarf erzeugte Strom ist steuerfrei.

“Mit dieser Regelung ist der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen sichergestellt“ stellt Bundesminister Andrä Rupprechter klar. “Es gibt keine Sonnensteuer für all jene, die Strom aus Sonne auf dem eigenen Dach erzeugen, selbst verbrauchen und damit für ein lebenswertes Österreich sorgen. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Energiewende“ bekundet Rupprechter.
“Die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger muss honoriert und nicht bestraft werden. Das ist ein klares Zeichen, dass Strom, der umweltfreundlich vor Ort produziert wird, Vorrang hat“ so der Minister.

Zudem sind in dieser Regel, neben der Photovoltaik, auch die Erzeugung von Strom aus Kleinwasserkraftwerken, aus Biogas, Biomasse und Windenergie inbegriffen. Diese Lösung gewährleistet somit, dass private Haushalte, Gemeinden, Unternehmen, Gewerbebetriebe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Schulen und Kindergärten, die ihren Strom aus einer dieser Quellen selbst erzeugen, nicht von der Elektrizitätsabgabe erfasst werden. Diese Regel ist ein großer Meilenstein in Bezug auf die Förderung von umweltfreundlicher Energiegewinnung.
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